Inhalt Rg 01 (2002)
Debatte
Recherche
Kritik
Kreuz des Nordens. Kenneth Reid und Reinhard Zimmermann (Hg.), A history of private Law in Scotland
Traditionswerkstatt Rechtsgeschichte. Reinhard Zimmermann, Roman Law, Contemporary Law, European Law
Starke Bilder – Schwache Theorie. Klaus Schreiner und Gabriela Signori (Hg.), Bilder, Texte, Rituale
Bewaffnete Spießbürger. Ralf Pröve, Stadtgemeindlicher Republikanismus und die »Macht des Volkes«
Vom Lob der Bauern und vom Wert der Gewohnheit. Peter Niederhäuser und Werner Fischer (Hg.), Vom »Freiheitskrieg« zum Geschichtsmythos
Auf den Fluren von Ausländerbehörden. John Torpey, The Invention of the Passport Andreas Fahrmeir, Citizens and Aliens Dieter Gosewinkel, Einbürgern und Ausschließen
An die Arbeit!. Philipp Lotmar, Der Arbeitsvertrag Willibald Steinmetz, Begegnungen vor Gericht
Nur wer den Quellcode kennt. Anette Baumann, Siegfried Westphal, Stephan Wendehorst und Stefan Ehrenpreis (Hg.), Prozessakten als Quelle
In der Kürze keine Würze . Helmut Janssen, Die Übertragung von Rechtsvorstellungen auf fremde Kulturen am Beispiel des englischen Kolonialrechts
»Volksempfinden« überall und nirgendwo. Angelika Kleinz, Individuum und Gemeinschaft in der juristischen Germanistik
Marginalien
Draußen geht der Nichtleser um, ein gefährliches Tier.
Durs Grünbein
Liebe Leserinnen und Leser! Liebe Autorinnen und Autoren!
"Rechtsgeschichte" tritt an die Stelle von "Ius Commune", der 1967 gegründeten und bis 2001 fortgeführten Zeitschrift des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte. Der neue schlichte Titel hat den Vorzug der Wahrhaftigkeit. Konnte doch das Gemeine Recht schon lange nicht mehr die Forschungsinteressen bündeln und begrenzen. "Rechtsgeschichte" widmet sich nicht einer Provinz, sondern der großen Welt des Rechts - wann, wo und in welcher Gestalt auch immer dies anzutreffen war und ist.
Den Weg durch die große, von Recht überquellende Welt sollen die Qualität und Originalität, der theoretische Anspruch und die Aktualität, der Charme und die Klugheit der Beiträge und Forschungen weisen. Herausgeber, Redaktion und Peer review entscheiden, ob ein Text lesbar und lesenswert ist, ob er intellektuellen Appetit anregen und Informationsdurst stillen kann oder eher geeignet ist, Leser zu Nichtlesern zu machen.
Gefährlicher als Nichtleser ist allerdings jene Gattung Wissenschaftler, die rügt und rümpft, ohne die sichere Höhle der Nichtschreiber zu verlassen. Verehrte Autorinnen und Autoren, verehrte Leserinnen und Leser: Ihrer Lese- und Schreiblust, Ihrem Tatendrang oder Ihrer Trägheit, Ihrem Urteil und Vorurteil, Ihrer Gefährlichkeit oder Gefräßigkeit ist es anheim gegeben, was aus Rechtsgeschichte wird - und ob "Rechtsgeschichte" den Regenbogen, der mit diesem grünen Band beginnt, eines Tages vollenden wird.
"Rechtsgeschichte" wird zwei Mal jährlich, im September und im März, erscheinen. Das Programm eines jeden Bandes sowie Abstracts und Leittexte der "Debatte" stehen im Internet http://www.rg-rechtsgeschichte.de zur Verfügung.
Marie-Theres Fögen
