Inhalt Rg 12 (2008)
Recherche
Form and content in early modern legal books . Bridging the gap between material bibliography and the history of legal thought
Kritik
Bilder und Synoden. Hans Georg Thümmel, Die Konzilien zur Bilderfrage im 8. und 9. Jahrhundert
Lost law?. Gerhard Dilcher, Eva-Marie Distler (Hg.), Leges – Gentes – Regna. Zur Rolle von germanischen Rechtsgewohnheiten und lateinischer Schrifttradition bei der Ausbildung der frühmittalterlichen Rechtskultur
Der träumende Jurist. Giovanni da Legnano, Somnium, Edizione Critica Andrea von Hülsen-Esch, Gelehrte im Bild. Repräsentation, Darstellung und Wahrnehmung einer sozialen Gruppe im Mittelalter
Lücke, gefüllte?. René Pahud de Mortanges, Schweizerische Rechtsgeschichte. Ein Grundriss
Republik und Souveränität. Thomas Maissen, Die Geburt der Republic. Staatsverständnis und Repräsentation in der frühneuzeitlichen Eidgenossenschaft
Gerichtspolitik. Christine Petry, »Faire des sujets du roi«. Rechtspolitik in Metz, Toul und Verdun unter französischer Herrschaft (1552–1648)
Zur Entstehung des modernen Staates. Jan Rolin, Der Ursprung des Staates. Die naturrechtlichrechtsphilosophische Legitimation von Staat und Staatsgewalt im Deutschland des 18. und 19. Jahrhunderts
Frühe Neuzeiten. Arndt Brendecke, Ralf-Peter Fuchs, Edith Koller (Hg.), Die Autorität der Zeit in der Frühen Neuzeit
Erkenntnis des Herzens. Thomas Ahnert, Religion and the origins of the German Enlightenment: faith and the reform of learning in the thought of Christian Thomasius
A comprehensive treatment of Islamic criminal law. Rudolph Peters, Crime and Punishment in Islamic law: Theory and Practice from the Sixteenth to the Twentyfirst Century
Irrwege und Lichtblicke. Walter Lukan, Ljubinka Trgovčević, Dragan Vukčević (Hg.), Serbien und Montenegro. Raum und Bevölkerung – Geschichte – Sprache und Literatur – Kultur – Politik – Gesellschaft – Wirtschaft – Recht
Oktroyierte Gleichheit. Harald Kleinschmidt, Das europäische Völkerrecht und die ungleichen Verträge um die Mitte des 19. Jahrhunderts
Zeit für Zeitschriften. Katharina M. Saleski, Theorie und Praxis des Rechts im Spiegel der frühen Zürcher und Schweizer juristischen Zeitschriften
Rechtspolitik und Deliktsrecht. Uta Mohnhaupt-Wolf, Deliktsrecht und Rechtspolitik. Der Entwurf einer deutschen Schadensordnung (1940/42) im Kontext der Reformdiskussion über die Konzeption des Deliktsrechts im 20. Jahrhundert
Ubi ius, ibi remedium!. Ina Ebert, Pönale Elemente im deutschen Privatrecht. Von der Renaissance der Privatstrafe im deutschen Recht
Marginalien
¡Auf neuen Wegen!. XIII. Europäisches Forum junger RechtshistorikerInnen »Rechtskulturen im Dialog« in Sevilla, 5.–8. September 2007
In memoriam
Liebe Leserinnen und Leser! Liebe Autorinnen und Autoren!
Ganz vollendet hat sich der Regenbogen, der mit einem grünen Band begann, noch nicht. Aber immerhin liegt nun der 12. Band vor – eine schöne, in sich vollendete Zahl. Was immer »Rechtsgeschichte« an freundlichen, aufmunternden, kritischen oder ablehnenden Kommentaren bisher erfahren hat – allen Autorinnen und Autoren an erster Stelle, allen treuen und selbst den abtrünnigen Leserinnen und Lesern sei herzlicher Dank ausgesprochen. Sie haben nicht nur die Zeitschrift am Leben gehalten, sondern das Fach Rechtsgeschichte ein wenigmitgeformt. Das gilt natürlich in erster Linie für die aktiven Schreiber, aber auch für die Rezipienten, die sich manches haben zumuten lassen, was außerhalb des klassischen Verständnisses von Rechtsgeschichte liegt. Die Toleranz war größer als erwartet. Zeitschriften des Rechts waren stets Experimentierfelder des Rechts. In ihnen probierteman aus, was noch geht, was schon geht, auch was nicht gehen wird. In diesem Sinne – und nicht nur als Bestandsaufnahme des Bewährten –, meine ich, sollte »Rechtsgeschichte « weiterhin wirken. Als Zeitschrift eines Max-Planck- Instituts, das seinerseits – denn was anderes istWissenschaft? – ein Ort des Experimentierens ist und bleiben sollte, wird »Rechtsgeschichte « in Zukunft von denen herausgegeben werden, die dort Tag für Tag in und mit der Wissenschaft von der Rechtsgeschichte leben, selber schreiben oder die Arbeit des Redigierens auf sich nehmen und über die Publikation entscheiden. Eine traditionelle, aber ohnehin kaum praktizierte Hierarchie von Herausgeber, Oberredakteur, Unterredakteuren könnte so einer vielfach lebendigeren Selbstorganisation weichen. Dass dies gelingen möge, wünscht herzlich und verabschiedet sich damit als Herausgeberin
Marie Theres Fögen
