Zeitschrift des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte | eISSN 2195-9617

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Inhalt Rg 17 (2010)

Debatte

Gerhard Dilcher

Einführung

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Martin Pilch

Rechtsgewohnheiten aus rechtshistorischer und rechtstheoretischer Perspektive

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Andreas Thier

Rechtsgewohnheiten, Ordnungskonfigurationen und Rechtsbegriff

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Bernd Kannowski

Recht als Formel von Gewalt im Mittelalter

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Michele Luminati

Eine Rechtstheorie für das Mittelalter?

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Dirk Heirbaut

Rechtsgewohnheiten und semi-autonome Felder

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Karl Kroeschell

»Rechtsgewohnheiten« – und wie es dazu kam

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Jürgen Weitzel

Ein zweiter Paradigmenwechsel?

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Gerhard Dilcher

Noch einmal: Rechtsgewohnheit, Oralität, Normativität, Konflikt und Zwang

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Joachim Rückert

Rechtsgewohnheiten und Denkgewohnheiten

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Guido Pfeifer

Rechtsgewohnheiten in der Perspektive der altorientalischen Rechtsgeschichte

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Chung-Hun Kim

Pilch’s Perception of Law and Confucian Normativity – Rethinking Customary Law in Korean Historiography

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Dirk Heirbaut

An unknown treasure for historians of early medieval Europe: the debate of German legal historians on the nature of medieval law

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Recherche

Enrique Álvarez Cora

Recordando a Tomás y Valiente: la noción de delito en la España moderna

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Anna-Bettina Kaiser

Die ›Entdeckung‹ der Kooperation von Staat und Gesellschaft in der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts seit den 1960er Jahren

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Douglas J. Osler

When Worlds Collide: How europäische Rechtsgeschichte came to Oxford

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Kritik

Christoph H. F. Meyer

Zum Streit um den Staat im frühen Mittelalter. Walter Pohl, Veronika Wieser (Hg.), Der frühmittelalterliche Staat – europäische Perspektiven

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Heikki Pihlajamäki

Canon Law and European Legal Culture. Orazio Condorelli, Franck Roumy, Mathias Schmoeckel (Hg.), Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur

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Vincenzo Colli

Processo romano-canonico tra prassi giudiziaria e strategie sociali. Jacques Chiffoleau, Claude Gauvard, Andrea Zorzi (Hg.), Pratiques sociales et politiques judiciaires dans les villes de l’Occident à la fin du Moyen Âge

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Ulrike Ludwig

Gepflegte Streitereien und gepflegte Verträge. Thomas Ott, Präzedenz und Nachbarschaft

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Dieter Hüning

Oberflächlich. Bernd Franke, Sklaverei und Unfreiheit im Naturrecht des 17. Jahrhunderts

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Jussi Sallila

Schlüssel der Insolvenzrechtsgeschichte. Wolfgang Forster, Konkurs als Verfahren

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Giuseppe Mecca

La Giustizia penale nella Toscana Secentesca. Daniele Edigati, Gli occhi del Granduca

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Karl Härter

Policey kompakt. Andrea Iseli, Gute Policey

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Robert von Friedeburg

Recht autonom. Christopher W. Brooks, Law, Politics and Society in Early Modern England

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Kent D. Lerch

Everything-as-it-should-be-Blackstone?. Wilfrid R. Prest, William Blackstone

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Gabriele von Olberg-Haverkate

Unglückbringende Sprachen. Peter Friedrich, Manfred Schneider (Hg.), Fatale Sprachen

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Heinz Mohnhaupt

Lehr- und Lernstücke für Europa?. Peter A. J. van den Berg, The Politics of European Codification

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Matthias Schwaibold

Dünner als die Polizei erlaubt. Philip W. Kupper, Die kommunalen Zürcher Polizeiverordnungen der Städte Zürich und Winterthur

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Dorothee Gottwald

Einschränkung der Kampfzone?. Jürgen Durynek, Korruptionsdelikte (§§ 331 ff. StGB). Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19. Jahrhundert

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Andreas Anter

Gelernt ist gelernt. Max Weber Gesamtausgabe Bd. I/1: Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter. Schriften 1889–1894; Bd. I/22-4: Wirtschaft und Gesellschaft. Nachlaß. Teilbd. 4: Herrschaft; Bd. II/9: Briefe 1915–1917

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Miloš Vec

Unjuristisch. Andreas Toppe, Militär und Kriegsvölkerrecht

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Walter Rech

Enmity and the Law. Pietro Costa (Hg.), I diritti dei nemici

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Oliver Lepsius

Überdokumentiert. Reinhard Mehring, Carl Schmitt

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Ino Augsberg

Bella Figura. Friedrich Balke, Figuren der Souveränität Iris Därmann, Figuren des Politischen

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Kaspars Balodis

Rechtsvereinheitlichung in Lettland. Philipp Schwartz, Das Lettländische Zivilgesetzbuch vom 28. Januar 1937 und seine Entstehungsgeschichte

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Maximilian Becker

Neues über die Justiz des Generalgouvernements. Andrzej Wrzyszcz, Okupacyjne sadownictwo niemieckie w Generalnym Gubernatorstwie 1939–1945

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Michael Stolleis

Waschgänge. Hubert Rottleuthner, Karrieren und Kontinuitäten deutscher Justizjuristen vor und nach 1945 Sonja Boss, Unverdienter Ruhestand

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Arnd Koch

Pflichtbewusst, fleißig und bescheiden. Simone von Hardenberg, Eberhard Schmidt (1891–1977

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Sven Korzilius

Besseres Strafrecht?. Erich Buchholz, Strafrecht im Osten

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Tillmann Krach

Anwaltsgeschichte aus Anwaltssicht. Felix Busse, Deutsche Anwälte

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Michael Stolleis

Juste Milieu. Jörn Ipsen, Der Staat der Mitte

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Matthias Schwaibold

Ergötzliches und Neues zur »Sandhaufentheorie der Freiheit«. Götz Schulze, Die Naturalobligation

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Marginalien

R. C. van Caenegem

Legal historians I have known: a personal memoir

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Rechtsgeschichte - Legal History Rg 17 (2010)

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Wohl jeder Jurist kennt Kants Satz, dass die einfache Frage »Was ist Recht?« den »Rechtsgelehrten […] in Verlegenheit« setze. Höchstens »[w]as Rechtens sei (quid sit iuris), d. i. was die Gesetze an einem gewissen Ort und zu einer gewissen Zeit sagen oder gesagt haben«, schloss Kant an, könne dieser »noch wohl angeben «. Selbst das ist, wie wir inzwischen wissen, mindestens sehr optimistisch formuliert: Denn »Rechtens« war eben nicht nur, »was die Gesetze« sagten. Und obwohl vor allem deutsche Gelehrte seit Jahrzehnten beträchtliche intellektuelle Energie auf die Erforschung »des Rechtsbegriffs« verschiedener historischer Situationen verwenden, erscheinen die Grundbegriffe von »Recht« einem geschulten Beobachter immer noch »viel weniger historisch durchgearbeitet als ›Staat‹«.
Uns schien dies Grund genug, um eine im Rahmen des von der Frankfurter Goethe Universität und dem Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte gemeinsam getragenen Graduiertenkollegs geführte Debatte um diese Fragen zu unserer zu machen. Gerhard Dilcher, der Initiator, führt in sie ein. Der einzige nicht aus dem deutschen Sprachraum stammende Teilnehmer, Dirk Heirbaut, bezeichnet diese Forschungstradition in einem zusammenfassenden Überblick als einen unknown treasure for historians of early medieval Europe – eine zugleich erfreuliche und beunruhigende Feststellung. Sie dürfte auch auf die Diskussionen um den »Staat« im frühen Mittelalter zutreffen, wie sich an dem Literaturbericht von Christoph H. F. Meyer am Beginn der Kritik zeigt. Auch hier hat es die deutschsprachige Forschung inzwischen nicht leicht, rezipiert zu werden, zumal »Staat« eben nicht gleich »state« ist.
Was liest man denn in der englisch sprechenden Welt aus der deutschsprachigen rechtshistorischen Forschung überhaupt? – Das Erscheinen der The Oxford International Encyclopedia of Legal History aus dem Jahr 2009 war uns willkommener Anlass, auf einem workshop im Institut über das Bild zu sprechen, das einer Leserin oder einem Leser in Amerika oder in Asien (dies dürfte der anvisierte Markt der Encyclopedia sein) von der Rechtsgeschichte vermittelt wird. Einige von uns hatten selbst mit Beiträgen mitgewirkt, auch ich, und verdiente Rechtshistoriker haben viel Mühe darauf verwandt, Autorinnen und Autoren für einen Artikel zu gewinnen.Was als Gesamtwerk daraus geworden ist, ist problematisch. Ökonomisierung und Amerikanisierung verbessern offenbar doch nicht zwangsläufig den wissenschaftlichen output. Douglas Osler hat den Stift gespitzt und zugestochen.
Auch die anderen Beiträge lassen sich als Beobachtungen der Wissenschaft lesen. In der Recherche nimmt Enrique Álvarez Cora den 40. Geburtstag von Francisco Tomás y Valientes bahnbrechendem Buch zur Geschichte des Strafrechts im Spanien der Habsburger und Bourbonen zum Anlass, dessen Sicht auf das Verhältnis von Delikt und Sünde im Denken der wohl nur aus ihrer Verankerung in der Theologie zu verstehenden frühneuzeitlichen Autoren zu hinterfragen, und Anna-Bettina Kaiser historisiert die Debatte um den Begriff der Regulierung im Staats- und Verwaltungsrecht der Bonner Republik. Beide Themen berühren, wie auch die Debatte, eine Reihe von Forschungsprojekten in den neu gefassten Forschungsschwerpunkten des Instituts: »Recht als Zivilisationsfaktor im ersten Jahrtausend«, »Recht und Religion«, »Strafrechtsgeschichte und historische Kriminalitätsforschung in Europa zwischen Mittelalter und Moderne« sowie »Moderne Regulierungsregime«. Mehr über diese Forschungsschwerpunkte ist auf unserer homepage zu lesen, die eine neue Internet-Adresse hat: www.rg.mpg.de
Am Schluss des Hefts drucken wir als Marginalie einige biografische Skizzen ab, die Raoul C. Van Caenegem uns zur Verfügung gestellt hat – persönliche Erinnerungen, eine Quelle für die Geschichte der Rechtsgeschichte und ihr Selbstbild. Elmar Lixenfeld hat Van Caenegems Lebensbilder in Zeichnungen umgesetzt. So entstand die im Heft verstreute kleine Galerie von Gesichtern einer inzwischen fremd anmutenden akademischen Welt.

Thomas Duve