Inhalt Rg 17 (2010)
Debatte
Rechtsgewohnheiten aus rechtshistorischer und rechtstheoretischer Perspektive
Rechtsgewohnheiten, Ordnungskonfigurationen und Rechtsbegriff
Recht als Formel von Gewalt im Mittelalter
Eine Rechtstheorie für das Mittelalter?
Rechtsgewohnheiten und semi-autonome Felder
»Rechtsgewohnheiten« – und wie es dazu kam
Ein zweiter Paradigmenwechsel?
Noch einmal: Rechtsgewohnheit, Oralität, Normativität, Konflikt und Zwang
Rechtsgewohnheiten und Denkgewohnheiten
Rechtsgewohnheiten in der Perspektive der altorientalischen Rechtsgeschichte
Pilch’s Perception of Law and Confucian Normativity – Rethinking Customary Law in Korean Historiography
An unknown treasure for historians of early medieval Europe: the debate of German legal historians on the nature of medieval law
Recherche
Recordando a Tomás y Valiente: la noción de delito en la España moderna
Die ›Entdeckung‹ der Kooperation von Staat und Gesellschaft in der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts seit den 1960er Jahren
When Worlds Collide: How europäische Rechtsgeschichte came to Oxford
Kritik
Zum Streit um den Staat im frühen Mittelalter. Walter Pohl, Veronika Wieser (Hg.), Der frühmittelalterliche Staat – europäische Perspektiven
Canon Law and European Legal Culture. Orazio Condorelli, Franck Roumy, Mathias Schmoeckel (Hg.), Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur
Processo romano-canonico tra prassi giudiziaria e strategie sociali. Jacques Chiffoleau, Claude Gauvard, Andrea Zorzi (Hg.), Pratiques sociales et politiques judiciaires dans les villes de l’Occident à la fin du Moyen Âge
Gepflegte Streitereien und gepflegte Verträge. Thomas Ott, Präzedenz und Nachbarschaft
Oberflächlich. Bernd Franke, Sklaverei und Unfreiheit im Naturrecht des 17. Jahrhunderts
Schlüssel der Insolvenzrechtsgeschichte. Wolfgang Forster, Konkurs als Verfahren
La Giustizia penale nella Toscana Secentesca. Daniele Edigati, Gli occhi del Granduca
Policey kompakt. Andrea Iseli, Gute Policey
Recht autonom. Christopher W. Brooks, Law, Politics and Society in Early Modern England
Everything-as-it-should-be-Blackstone?. Wilfrid R. Prest, William Blackstone
Unglückbringende Sprachen. Peter Friedrich, Manfred Schneider (Hg.), Fatale Sprachen
Lehr- und Lernstücke für Europa?. Peter A. J. van den Berg, The Politics of European Codification
Dünner als die Polizei erlaubt. Philip W. Kupper, Die kommunalen Zürcher Polizeiverordnungen der Städte Zürich und Winterthur
Einschränkung der Kampfzone?. Jürgen Durynek, Korruptionsdelikte (§§ 331 ff. StGB). Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19. Jahrhundert
Gelernt ist gelernt. Max Weber Gesamtausgabe Bd. I/1: Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter. Schriften 1889–1894; Bd. I/22-4: Wirtschaft und Gesellschaft. Nachlaß. Teilbd. 4: Herrschaft; Bd. II/9: Briefe 1915–1917
Unjuristisch. Andreas Toppe, Militär und Kriegsvölkerrecht
Enmity and the Law. Pietro Costa (Hg.), I diritti dei nemici
Überdokumentiert. Reinhard Mehring, Carl Schmitt
Bella Figura. Friedrich Balke, Figuren der Souveränität Iris Därmann, Figuren des Politischen
Rechtsvereinheitlichung in Lettland. Philipp Schwartz, Das Lettländische Zivilgesetzbuch vom 28. Januar 1937 und seine Entstehungsgeschichte
Neues über die Justiz des Generalgouvernements. Andrzej Wrzyszcz, Okupacyjne sadownictwo niemieckie w Generalnym Gubernatorstwie 1939–1945
Waschgänge. Hubert Rottleuthner, Karrieren und Kontinuitäten deutscher Justizjuristen vor und nach 1945 Sonja Boss, Unverdienter Ruhestand
Pflichtbewusst, fleißig und bescheiden. Simone von Hardenberg, Eberhard Schmidt (1891–1977
Besseres Strafrecht?. Erich Buchholz, Strafrecht im Osten
Anwaltsgeschichte aus Anwaltssicht. Felix Busse, Deutsche Anwälte
Juste Milieu. Jörn Ipsen, Der Staat der Mitte
Ergötzliches und Neues zur »Sandhaufentheorie der Freiheit«. Götz Schulze, Die Naturalobligation
Marginalien
Legal historians I have known: a personal memoir
Wohl jeder Jurist kennt Kants Satz, dass die einfache Frage
»Was ist Recht?« den »Rechtsgelehrten […] in Verlegenheit« setze.
Höchstens »[w]as Rechtens sei (quid sit iuris), d. i. was die Gesetze
an einem gewissen Ort und zu einer gewissen Zeit sagen oder
gesagt haben«, schloss Kant an, könne dieser »noch wohl angeben
«. Selbst das ist, wie wir inzwischen wissen, mindestens sehr
optimistisch formuliert: Denn »Rechtens« war eben nicht nur,
»was die Gesetze« sagten. Und obwohl vor allem deutsche Gelehrte
seit Jahrzehnten beträchtliche intellektuelle Energie auf die Erforschung
»des Rechtsbegriffs« verschiedener historischer Situationen
verwenden, erscheinen die Grundbegriffe von »Recht« einem geschulten
Beobachter immer noch »viel weniger historisch durchgearbeitet
als ›Staat‹«.
Uns schien dies Grund genug, um eine im Rahmen des von der
Frankfurter Goethe Universität und dem Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte gemeinsam getragenen Graduiertenkollegs
geführte Debatte um diese Fragen zu unserer zu machen.
Gerhard Dilcher, der Initiator, führt in sie ein. Der einzige nicht aus
dem deutschen Sprachraum stammende Teilnehmer, Dirk Heirbaut,
bezeichnet diese Forschungstradition in einem zusammenfassenden
Überblick als einen unknown treasure for historians of
early medieval Europe – eine zugleich erfreuliche und beunruhigende
Feststellung. Sie dürfte auch auf die Diskussionen um den
»Staat« im frühen Mittelalter zutreffen, wie sich an dem Literaturbericht
von Christoph H. F. Meyer am Beginn der Kritik zeigt.
Auch hier hat es die deutschsprachige Forschung inzwischen nicht
leicht, rezipiert zu werden, zumal »Staat« eben nicht gleich »state«
ist.
Was liest man denn in der englisch sprechenden Welt aus der
deutschsprachigen rechtshistorischen Forschung überhaupt? – Das
Erscheinen der The Oxford International Encyclopedia of Legal
History aus dem Jahr 2009 war uns willkommener Anlass, auf
einem workshop im Institut über das Bild zu sprechen, das einer
Leserin oder einem Leser in Amerika oder in Asien (dies dürfte der
anvisierte Markt der Encyclopedia sein) von der Rechtsgeschichte
vermittelt wird. Einige von uns hatten selbst mit Beiträgen mitgewirkt,
auch ich, und verdiente Rechtshistoriker haben viel Mühe
darauf verwandt, Autorinnen und Autoren für einen Artikel zu
gewinnen.Was als Gesamtwerk daraus geworden ist, ist problematisch.
Ökonomisierung und Amerikanisierung verbessern offenbar
doch nicht zwangsläufig den wissenschaftlichen output. Douglas
Osler hat den Stift gespitzt und zugestochen.
Auch die anderen Beiträge lassen sich als Beobachtungen der
Wissenschaft lesen. In der Recherche nimmt Enrique Álvarez Cora
den 40. Geburtstag von Francisco Tomás y Valientes bahnbrechendem
Buch zur Geschichte des Strafrechts im Spanien der Habsburger
und Bourbonen zum Anlass, dessen Sicht auf das Verhältnis
von Delikt und Sünde im Denken der wohl nur aus ihrer Verankerung
in der Theologie zu verstehenden frühneuzeitlichen
Autoren zu hinterfragen, und Anna-Bettina Kaiser historisiert die
Debatte um den Begriff der Regulierung im Staats- und Verwaltungsrecht
der Bonner Republik. Beide Themen berühren, wie auch
die Debatte, eine Reihe von Forschungsprojekten in den neu
gefassten Forschungsschwerpunkten des Instituts: »Recht als Zivilisationsfaktor
im ersten Jahrtausend«, »Recht und Religion«,
»Strafrechtsgeschichte und historische Kriminalitätsforschung in
Europa zwischen Mittelalter und Moderne« sowie »Moderne
Regulierungsregime«. Mehr über diese Forschungsschwerpunkte
ist auf unserer homepage zu lesen, die eine neue Internet-Adresse
hat: www.rg.mpg.de
Am Schluss des Hefts drucken wir als Marginalie einige biografische
Skizzen ab, die Raoul C. Van Caenegem uns zur Verfügung
gestellt hat – persönliche Erinnerungen, eine Quelle für die
Geschichte der Rechtsgeschichte und ihr Selbstbild. Elmar Lixenfeld
hat Van Caenegems Lebensbilder in Zeichnungen umgesetzt.
So entstand die im Heft verstreute kleine Galerie von Gesichtern
einer inzwischen fremd anmutenden akademischen Welt.
Thomas Duve
