Editorial

Rechtsgeschichte – Legal History, so heißt unsere Zeitschrift jetzt. Der Zusatz ist nicht dem Zeitgeist geschuldet. Er drückt aus, was der Titel der Vorgängerzeitschrift, Ius Commune, vielleicht noch besser erkennen ließ: dass Rechtsgeschichte nicht auf eine Region oder einen Sprachraum begrenzt werden kann. Im Gegenteil, kann man in ihr doch geradezu ein großes diachrones Translationsgeschehen sehen, einen kontinuierlichen Aneignungsprozess, der kaum geographische, kulturelle und linguistische Grenzen kennt. Dieser Vielsprachigkeit des historischen Rechts muss eine Vielsprachigkeit der rechtshistorischen Forschung entsprechen. Wir werden deswegen auch in Zukunft – noch ein bisschen mehr als bisher – ganz bewusst nicht einer oder zwei, sondern vielen Sprachen Raum geben.

Auch in anderer Hinsicht hat sich die Rechtsgeschichte verändert: Der Satzspiegel ist anders, wir haben mehr Platz für Fußnoten, eine neue Binnengliederung, die Zeitschrift erscheint nun im Jahresrhythmus, gedruckt und im open-access. Die Rechtsgeschichte – Legal History trotz sofortiger uneingeschränkter elektronischer Verfügbarkeit auch weiterhin in gedruckter Form anbieten zu können, war uns besonders wichtig. Gleichzeitig wird man uns jetzt aber auch dort ohne Zeitverzögerung lesen können, wo unsere Hefte bisher nicht standen, nicht zuletzt bei unseren Gesprächspartnern außerhalb Europas. Beide Publikationsformen werden sich allerdings nur dann parallel fortführen lassen, wenn unsere Leserinnen und Leser auch weiterhin – und vielleicht sogar nun erst recht – die gedruckte Version bestellen. Ob es in der Welt der wissenschaftlichen Publikationen auch weiterhin eine Kultur des gedruckten Buchs gibt, hängt von jedem von uns ab!

Nur in den gedruckten Bänden werden sich auch weiterhin Bildstrecken finden. In diesem Jahr sollen zehn Abbildungen die Standortgebundenheit unserer Weltbilder sowie manche, uns inzwischen fremd gewordene Kosmologien anschaulich machen. Am Anfang steht die noch aus vorchristlicher Tradition stammende, später vielfach reproduzierte dreigeteilte Darstellung der Welt in einer Isidor von Sevilla zugeschriebenen Überlieferung, es folgen Weltsichten von verschiedenen Beobachtungsposten, heilsgeschichtliche Kosmovisionen aus Amerika und Europa, stolze Dokumente der Vermessung der Welt aus der Zeit des blühenden Kolonialismus; die Bildstrecke endet mit einem Beispiel politischer Kartographie der Gegenwart. All diese Abbildungen lassen uns erkennen, dass die Welt nicht ein Zentrum hat – sondern viele. Es dürfte eine besonders wichtige Aufgabe historischer Forschung sein, über diese Standpunktgebundenheit unserer Weltbilder zu reflektieren. Der einleitende Beitrag, in dem es um die »Europäische Rechtsgeschichte« und globale Perspektiven auf die Rechtsgeschichte Europas geht, widmet sich nicht zuletzt dieser Frage. Er enthält auch eine etwas ausführlichere Analyse des Konzepts der Europäischen Rechtsgeschichte von Helmut Coing, dem ersten Direktor des Instituts und Gründer der Zeitschrift Ius Commune, der in diesem Jahr seinen 100. Geburtstag gefeiert hätte – und möchte als Aufforderung zu einer Debatte gelesen werden, wie wir heute eine zeitgemäße Rechtsgeschichte Europas als Globalregion schreiben können.

Die Beiträge des Recherche-Teils zeigen auf vielfältige Weise die Verbundenheit der Rechtsgeschichten in und jenseits Europas. Michael Stolleis legt mit seiner Bilanz des im Rahmen des Exzellenzclusters »Herausbildung Normativer Ordnungen« durchgeführten Forschungsvorhabens zur Rechtsgeschichte Südosteuropas gleich eine kleine Verfassungsgeschichte dieser Region vor. George Rodrigo Bandeira Galindo entwickelt seine Überlegungen zum Verhältnis von Theorie und Geschichte am Beispiel der Historiographie des Völkerrechts, die gerade durch die von postkolonialen Studien betriebene Kritik in Bewegung geraten ist. Jakob Fortunat Stagl führt uns tief in die Rechtsgeschichte des britischen Empire als Kolonialmacht. Die Beiträge von Michael Sievernich und Daniel Cesano weisen an sehr unterschiedlichen Gegenständen – der frühneuzeitlichen Mission und ihrer Texte sowie der Übersetzung deutscher juristischer Literatur und deren Einfluss auf die Strafrechtsdogmatik am Beginn des 20. Jahrhunderts – auf die Bedeutung der Übersetzungsprozesse für die Rechtsgeschichte hin; ihre Beiträge lassen sich, wie auch die Arbeiten im Fokus, als Beleg dafür lesen, dass eine klare Unterscheidung zwischen »europäischer« und »lateinamerikanischer« Self-Regulation of Legal Professions in State-Socialism eine vergleichende Perspektive auf nicht regional zuzuordnende Organisationsformen und Praktiken der Governance entwickelt. Wenn Christoph H. F. Meyer sich schließlich mit den Probati auctores beschäftigt, so finden wir dort nicht nur eine wissenschaftshistorisch bemerkenswerte frühneuzeitliche Praktik beschrieben, sondern mit der behandelten Antwort des Juristenpapstes Benedikt XIV. an den Erzbischof von Santo Domingo von 1774 zugleich ein weiteres, viele Bezugspunkte mit dem Text von Michael Sievernich aufweisendes Beispiel für die Versuche der Weltkirche, auch in ihrem universal gedachten Recht Universalität und lokale Aneignungsprozesse in Balance zu halten.

Im diesjährigen Fokus, dem Themenschwerpunkt zu »Modellen sozialen Privatrechts in Lateinamerika und Europa in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts«, publizieren wir einige Beiträge aus einem Forschungsvorhaben, das sich mit den Austauschbeziehungen in der Privatrechtsgeschichte zwischen Lateinamerika und Europa beschäftigt.

Im Forum schließlich, das sich fortan mit wirklichen Debatten abwechseln soll, haben wir die Frage aufgeworfen, welche Erkenntnisperspektiven sich aus den in den letzten Jahren sukzessive auch für die Zeit der europäischen Expansion geöffneten Vatikanischen Archiven für eine besonders an Normativität interessierte globalhistorische Forschung ergeben könnten. Das Echo auf die von Benedetta Albani konzipierte Einladung war sehr groß, wir konnten einen wesentlichen Teil der angebotenen Beiträge berücksichtigen, die ein breites thematisches und chronologisches Spektrum abbilden. In der Kritik schließlich bemühen wir uns, wie schon in der Vergangenheit, meinungsstarke Rezensionen zur rechtshistorischen Produktion der jüngeren Zeit zu versammeln.

Zitiervorschlag:
 Download  Zitiervorschlag kopieren   Export 

Zitiervorschlag

 Zitiervorschlag kopieren   Export 

Rezensiertes Buch

 Zitiervorschlag kopieren 
 kopieren   Export 

Abstract

Zitiervorschlag:
 kopieren